Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist seit ihrer grundlegenden Reform im Jahr 2021 für viele Büros wieder ein heißes Thema. Wer glaubt, die HOAI einmal gelernt zu haben und damit durch zu sein, unterschätzt die Komplexität, die sich im Alltag entfaltet. Mindestsätze, Honorarzonen, anrechenbare Kosten, besondere Leistungen und die korrekte Einordnung von Leistungsphasen: Schon ein einziger Fehler bei der Honorarermittlung kann mehrere Tausend Euro kosten oder einen Rechtsstreit mit dem Auftraggeber auslösen.
Was die HOAI eigentlich regelt und warum es kompliziert bleibt
Die HOAI ist keine Preisliste, die man einmal nachschlägt. Sie ist ein Regelwerk, das Mindest- und Höchstsätze für Grundleistungen definiert, gleichzeitig aber erheblichen Interpretationsspielraum lässt. Die Honorartafel allein sagt wenig, solange man nicht weiß, wie die anrechenbaren Kosten korrekt ermittelt werden. Bei einem Einfamilienhaus mit 400.000 Euro Baukosten kann eine fehlerhafte Zuordnung zur falschen Honorarzone den Unterschied von mehreren Zehntausend Euro beim Gesamthonorar ausmachen.
Hinzu kommt, dass der Europäische Gerichtshof 2019 festgestellt hat, dass verbindliche Mindest- und Höchstsätze für ausländische Dienstleister EU-rechtswidrig sind. Die daraus resultierende Novelle 2021 hat die Verbindlichkeit der Mindestsätze für alle inländischen Aufträge formal beibehalten, aber die praktische Anwendung erfordert seitdem noch mehr rechtliches Fingerspitzengefühl.
Typische Fehler in der Honorarpraxis
In der täglichen Büropraxis tauchen immer wieder die gleichen Probleme auf. Die häufigsten betreffen drei Bereiche:
- Falsche Kostenermittlungsgrundlage: Viele Büros setzen die Kostenschätzung anstelle des Kostenanschlags als Berechnungsgrundlage an, obwohl der Kostenanschlag vorliegt. Je nach Projekt führt das zu einer Unterbewertung des Honorars.
- Fehlende Vereinbarung besonderer Leistungen: Leistungen wie Bauaufmaß, Bestandsaufnahme oder die Koordination von Fachplanern sind Grundleistungen nicht automatisch enthalten. Werden sie erbracht, ohne dass eine schriftliche Vereinbarung vorliegt, entstehen Beweisschwierigkeiten bei der Abrechnung.
- Unklare Abgrenzung der Leistungsphasen: Die neun Leistungsphasen der HOAI tragen unterschiedlich zum Gesamthonorar bei. Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) entspricht 2 Prozent, Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) 25 Prozent. Wer diese Prozentwerte nicht kennt, kann keine belastbaren Abschlagsrechnungen stellen.
Was eine gute HOAI Schulung leisten muss
Der Bedarf an strukturiertem Wissen ist in Architekturbüros, Ingenieurbürsoten und bei Bauherren gleichermaßen vorhanden. Eine professionelle hoai schulung sollte nicht bei der Theorie stehen bleiben, sondern konkrete Rechenfälle durcharbeiten, häufige Vertragsfallen zeigen und erklären, wie man Honorarvereinbarungen formuliert, die vor Gericht standhalten.
Zu den wesentlichen Inhalten, die eine solche Schulung abdecken sollte, gehören die Systematik der Honorartafeln, die korrekte Ermittlung anrechenbarer Kosten nach DIN 276, die Einordnung von Projekten in Honorarzonen sowie der Umgang mit Nebenkosten. Gut ausgebildete Planer können im Anschluss ein Honorarangebot erstellen, das weder unter den Mindestsätzen liegt noch so intransparent formuliert ist, dass es beim Auftraggeber Misstrauen weckt.
Honorarzonen und anrechenbare Kosten: die zwei Kernfragen
Die Honorarzone bestimmt den Schwierigkeitsgrad eines Projekts. Für Gebäude reicht die Skala von Zone I (sehr geringe Anforderungen, etwa ein einfaches Lagergebäude) bis Zone V (sehr hohe Anforderungen, etwa ein Konzerthaus mit komplexer technischer Ausstattung). Ein Projekt falsch einzustufen ist kein Kavaliersdelikt. Bei einem Bürogebäude mit 2 Millionen Euro anrechenbaren Kosten liegt der Honorarunterschied zwischen den Mittelwerten von Zone III und Zone IV laut Honorartafel 2021 bei rund 18.000 Euro.
Die anrechenbaren Kosten sind die zweite entscheidende Stellschraube. Nicht alle Baukosten gehen vollständig in die Berechnung ein. Kostengruppe 300 (Baukonstruktion) und 400 (Technische Anlagen) werden angerechnet, aber für Technische Anlagen nur zu einem bestimmten Anteil, wenn keine eigene Fachplanung beauftragt wird. Diese Regelungen sind im Detail komplex und ändern sich, wenn Fachplaner ins Spiel kommen.
Vertragsgestaltung als unterschätzter Faktor
Selbst wer die Honorarberechnung beherrscht, kann scheitern, wenn der Vertrag schlecht formuliert ist. Die HOAI setzt zwar einen Rahmen, aber innerhalb dieses Rahmens kommt es auf die vertraglichen Vereinbarungen an. Pauschalhonorare sind in bestimmten Konstellationen zulässig, aber nur wenn sie nicht unter den Mindestsätzen liegen. Wird ein Pauschalhonorar vereinbart, das faktisch einem Unterschreiten des Mindestsatzes entspricht, kann das zur Unwirksamkeit der Klausel führen und im Streitfall den Mindestsatz als geschuldeten Betrag festschreiben.
Besondere Leistungen müssen schriftlich beauftragt sein. Wer sie mündlich zusagt und später abrechnet, riskiert eine Zahlungsverweigerung ohne rechtliche Handhabe. Eine Schulung, die diese Vertragsebene nicht thematisiert, bleibt halb.
Für wen lohnt sich die Investition in Honorarwissen
Der Nutzen liegt auf der Hand, wenn man ihn konkret durchrechnet. Ein mittleres Architekturbüro mit zehn Projekten pro Jahr und einem durchschnittlichen Honorarvolumen von 80.000 Euro pro Projekt kann durch systematische Fehler in der Honorarermittlung und Vertragsgestaltung leicht fünf bis zehn Prozent Honorar verlieren, ohne es zu merken. Das entspricht 40.000 bis 80.000 Euro im Jahr. Die Kosten für eine zweitägige Schulung für das gesamte Büro liegen in einem anderen Verhältnis dazu.
Besonders profitieren Berufseinsteiger, die ihr erstes eigenverantwortliches Projekt honorarseitig aufsetzen müssen, sowie erfahrene Planer, die nach der Reform 2021 ihre Routinen überprüfen wollen. Auch auf Auftraggeberseite, zum Beispiel bei kommunalen Bauämtern oder Projektsteuerern, wächst das Interesse an fundiertem HOAI-Wissen, um Honorarangebote realistisch einschätzen zu können.
Honorarrecht ist kein Randthema für Juristen. Es ist Kernkompetenz für jeden, der Planungsleistungen anbietet oder einkauft. Wer dieses Wissen strukturiert aufbaut, verhandelt sicherer, schreibt bessere Verträge und schützt am Ende die wirtschaftliche Grundlage des eigenen Büros.