Wer in den letzten Monaten die Finanz- oder Wirtschaftspresse verfolgt hat, ist dem Kürzel CSRD kaum entkommen. Hinter der Corporate Sustainability Reporting Directive steckt eine der weitreichendsten Regulierungen, die die EU in den letzten Jahren auf den Weg gebracht hat. Und anders als viele Brüsseler Richtlinien betrifft diese nicht nur Großkonzerne, sondern greift tief in den Mittelstand hinein.
Was die CSRD von der alten Regelung unterscheidet
Bislang galt in der EU die Non-Financial Reporting Directive, kurz NFRD. Sie verpflichtete Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, die zugleich kapitalmarktorientiert sind, zu einer nichtfinanziellen Erklärung. Das klingt nach viel, erfasste in Deutschland aber gerade einmal rund 550 Unternehmen.
Die CSRD, die seit Januar 2023 in Kraft ist und schrittweise angewendet wird, ändert das grundlegend. Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen wächst auf EU-Ebene auf schätzungsweise 50.000, in Deutschland allein auf rund 15.000. Der Grund: Die neuen Schwellenwerte sind deutlich niedriger angesetzt. Betroffen sind künftig alle großen Unternehmen, also solche, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als 40 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme.
Zeitplan: Wer muss wann berichten?
Die Einführung erfolgt gestaffelt. Das sorgt zwar für etwas Luft, birgt aber die Gefahr, die Vorbereitung aufzuschieben.
- Ab Geschäftsjahr 2024 (Bericht 2025): Unternehmen, die bereits unter die NFRD fielen, also große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten.
- Ab Geschäftsjahr 2025 (Bericht 2026): Alle übrigen großen Unternehmen, die die genannten Schwellenwerte überschreiten.
- Ab Geschäftsjahr 2026 (Bericht 2027): Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen, mit Opt-out-Möglichkeit bis 2028.
Gerade für Unternehmen der zweiten Welle läuft die Zeit. Wer 2025 berichtspflichtig wird, muss spätestens jetzt mit dem Aufbau geeigneter Datenstrukturen beginnen, denn die Anforderungen lassen sich nicht in wenigen Wochen erfüllen.
Was konkret berichtet werden muss
Das Herzstück der CSRD sind die European Sustainability Reporting Standards, kurz ESRS. Diese Standards definieren, zu welchen Themen und in welcher Tiefe Unternehmen berichten müssen. Grob lassen sie sich in drei Bereiche gliedern: Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G), also das bekannte ESG-Gerüst, aber mit deutlich mehr Substanz als bisher.
Konkret umfasst das etwa Angaben zum CO2-Fußabdruck entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Scope 1, 2 und 3), zur Wassernutzung, zur Biodiversität, zu Arbeitsbedingungen bei Zulieferern oder zur Vergütungspolitik auf Vorstandsebene. Hinzu kommt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl analysieren, wie Nachhaltigkeitsthemen ihr Geschäft beeinflussen, als auch, welche Auswirkungen ihr Geschäft auf Umwelt und Gesellschaft hat.
Der Berichtsumfang ist damit erheblich. Erste Praxisberichte von Unternehmen, die freiwillig nach ESRS gearbeitet haben, sprechen von mehreren Hundert Datenpunkten, die erhoben, geprüft und dokumentiert werden müssen. Das ist kein Projekt für die Praktikantenstelle.
Prüfpflicht und externe Verifizierung
Ein weiteres Novum: Die Nachhaltigkeitsinformationen müssen künftig extern geprüft werden, zunächst mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance), perspektivisch mit hinreichender Sicherheit (Reasonable Assurance). Das entspricht dem Standard, der auch für Jahresabschlüsse gilt.
Wer sich mit den Anforderungen vertraut machen will, findet bei der CSRD Berichtspflicht eine strukturierte Übersicht der relevanten Pflichten und Fristen. Diese externe Prüfpflicht hat praktische Konsequenzen: Unternehmen können nicht mehr auf grobe Schätzungen oder schwer nachvollziehbare Methoden setzen. Die Daten müssen belastbar, konsistent und nachvollziehbar sein, ähnlich wie bei der Finanzbuchhaltung.
Das zwingt viele Unternehmen dazu, ihre internen Prozesse neu zu denken. Bisher wurden Nachhaltigkeitsdaten oft dezentral und ohne klare Verantwortlichkeiten erhoben. Das funktioniert unter der CSRD nicht mehr.
Praktische Herausforderungen im Mittelstand
Gerade für mittelständische Unternehmen, die erstmals in den Anwendungsbereich fallen, ist die CSRD eine erhebliche organisatorische Aufgabe. Die drei zentralen Probleme in der Praxis:
- Datenverfügbarkeit: Viele Unternehmen wissen schlicht nicht, wie hoch ihre Scope-3-Emissionen sind, weil sie keine systematische Lieferkettentransparenz haben.
- Interne Kapazitäten: Die wenigsten Mittelständler haben eine Abteilung für Nachhaltigkeitsmanagement. Häufig hängt das Thema an einer einzelnen Person, die das neben anderen Aufgaben betreut.
- Kosten: Externe Beratung, Softwarelösungen für das ESG-Datenmanagement und die Prüfungskosten summieren sich schnell auf fünf- bis sechsstellige Beträge pro Jahr.
Ein produzierendes Unternehmen mit 300 Mitarbeitern und 60 Millionen Euro Umsatz etwa fällt ab 2025 unter die Berichtspflicht. Für ein solches Unternehmen bedeutet das: Wesentlichkeitsanalyse durchführen, relevante ESRS-Datenpunkte identifizieren, Erhebungsprozesse aufsetzen, Bericht erstellen und prüfen lassen. Das ist realistisch ein Projekt, das zwölf bis achtzehn Monate in Anspruch nimmt, selbst wenn man strukturiert vorgeht.
Was jetzt zu tun ist
Unternehmen, die ab 2025 oder 2026 berichtspflichtig werden, sollten drei Schritte nicht weiter aufschieben.
Erstens: Die Wesentlichkeitsanalyse ist der Ausgangspunkt jeder CSRD-Berichterstattung. Sie legt fest, zu welchen Themen das Unternehmen überhaupt berichten muss. Ohne diese Analyse lässt sich weder der Arbeitsaufwand abschätzen noch eine sinnvolle Priorisierung vornehmen.
Zweitens: Eine Gap-Analyse zeigt, welche Daten bereits vorhanden sind und wo Lücken bestehen. Das ist oft ernüchternd, aber notwendig, um realistische Zeitpläne zu entwickeln.
Drittens: Verantwortlichkeiten klären. Der Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD ist kein Kommunikationsprojekt, sondern ein Steuerungs- und Compliancethema. Er gehört auf die Agenda von Geschäftsführung und Controlling, nicht allein in die Marketingabteilung.
Die CSRD ist keine Bürokratie um ihrer selbst willen. Sie zwingt Unternehmen, sich mit Themen auseinanderzusetzen, die mittel- und langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinflussen: Ressourceneffizienz, Lieferkettenstabilität, Mitarbeiterbindung, Reputationsrisiken. Wer das als reines Compliance-Thema versteht, vergibt eine Chance. Wer es ignoriert, riskiert Sanktionen und Vertrauensverlust bei Kunden, Investoren und Geschäftspartnern.